Falls im Rahmen einer Ultraschalluntersuchung eine Raumforderung
der Leber festgestellt wird, kann diese mittels Kontrastmittelultraschall
genauer beurteilt werden.
Metastase
Leberzellkarzinom
Eine Raumforderung der Leber kann viele unterschiedliche gutartige, aber auch bösartige Differentialdiagnosen bedeuten: z.B.
Hämangiome (gutartige Blutgewebsgeschwulst)
Fokal noduläre Hyperplasie, FNH
Gutartiges Bindegewebe
Zysten
Bösartiger Leberkrebs
Metastasen eines bösartigen Tumors.
Daher ist es nun sehr wichtig, die Leberraumforderung weiter einzuschätzen
um ggf. weitere Therapien oder Untersuchungen planen zu können.
Unterschiedliche Leberraumforderungen zeichnen sich durch eine
unterschiedliche Durchblutung aus. Mithilfe eines neuen
Ultraschallkontrastmittels können wir dieses Durchblutungsverhalten
genau darstellen und so die Raumforderung in 95% der Fälle klassifizieren.
Ultraschallkontrastuntersuchung
Das Ultraschallkontrastmittel besteht aus winzigen, ungiftigen Gasbläschen
aus Schwefelhexafluorid (microbubbles). Davon werden 1,2 – 2,4ml in die Armvene
gespritzt. Die Gasbläschen reflektieren die Ultraschallwellen und lassen
so auf die Durchblutungssituation des zu untersuchenden Gewebes und damit
dessen Dignität schließen.
Vorteile
Das Ultraschallkontrastmittel enthält kein Iod und wird nach wenigen
Minuten über die Lunge abgeatmet. Es ist somit eine alternative Methode
zum Röntgenkontrastmittel für Patienten mit Nieren- oder
Schilddrüsenerkrankungen bei denen diese nicht eingesetzt werden
dürfen oder die eine Allergie auf Röntgenkontrastmittel haben.
Die Untersuchung dauert ca. 15min und es entsteht keinerlei Strahlenbelastung.
In der Genauigkeit ist der Kontrastmittelultraschall den radiologischen
Methoden (CT/MRT) ebenbürtig, bei kleinen Befunden (1cm) sogar überlegen.
Risiken
Bei der Gabe von Ultraschallkontrastmittel kann es in sehr seltenen
Fällen zu allergischen Reaktionen bis hin zum allergischen Schock kommen.
Wir haben während der Untersuchung alle nötigen Notfallmedikamente griffbereit,
um im Fall einer allergischen Reaktion jederzeit eingreifen zu können.
Der Kontrastmittelultraschall wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt!
Es handelt sich bei der Ultraschallkontrastmitteluntersuchung um eine sogenannte
IgeL-Leistung. Wir berechnen die ärztliche Arbeitsleistung zzgl. Materialkosten.